Als geschädigter Patient einer misslungenen Haartransplantation kommen für Sie Ansprüche auf Schadensersatz (u.a. Kosten für Korrekturoperationen) und Schmerzensgeld sowie Erstattung des Behandlungshonorars gegenüber der Klinik wie auch den beteiligten Ärzten oder sogar sonstigen Dritten („Haarberater“) in Betracht, und zwar je nach Konstellation Ihres konkreten Falles.

Typische Behandlungsfehler und Ursachen für misslungene Haartransplantationen, die zur Haftung und damit zu Ansprüchen von Geschädigten führen, sind nach unserer Erfahrung:

  • fehlerhafte Anwendung von überholten Behandlungsmethoden mit bei kurzem Haar erkennbarer Narbenbildung, insbesondere Breitnarbenbildung/Keloid;
  • fehlerhafte Anwendung mittels motorisierter Entnahmeinstrumente bei FUE und/oder durch zu engmaschige Entnahme bei FUE und dadurch verursachte Narbenbildung - „Mäusefraßlöcher“ oder „Perlenkettenmuster“;
  • unzulässige Delegierung von Behandlungsschritten auf nichtärztliches Personal;
  • Nutzung falscher oder ungeeigneter Instrumente;
  • falsche Technik der Entnahme von Spenderhaaren;
  • Unerfahrenheit/mangelnde Ausbildung bzw. mangelnde Befähigung des behandelnden Arztes (sog. Anfängereingriff);
  • fehlerhaft gesetzte Haarlinie (unnatürlich; zu tiefe oder zu hoch gesetzte Haarlinie);
  • Fehlplatzierung der Haarimplantate (falsche Wuchsrichtung);
  • mangelhafte Nachsorge;
  • oder eine fehlerhaft gestellte Indikation.

Aber auch Aufklärungsfehler vor allem im Vorfeld der Operation spielen eine große Rolle für die Haftung der Klinik und damit für die Ansprüche von Geschädigten.

Liegen nämlich Aufklärungsfehler vor und kann die Klinik bzw. der Arzt den der Klinik bzw. dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung nicht erbringen, liegt ein rechtswidriger Eingriff vor. Auf mögliche Behandlungsfehler daneben kommt es dann für die Haftung nicht mehr an.

Im Bereich der Haartransplantationen bestehen hier zudem für Geschädigte günstige Besonderheiten.

Nach der Rechtsprechung wird nämlich bei Schönheits-Operationen - wie es Haartransplantationen sind - eine umfassende, schonungslose Aufklärung des Patienten durch den Arzt verlangt. Der Patient muss also über wirklich alle Folgen und Risiken des Eingriffs drastisch und eingehend aufgeklärt werden.

Nach unserer Erfahrung erfolgt diese umfassende/schonungslose Aufklärung in der Praxis in den seltensten Fällen.

Nur beispielhaft sind typische/häufige Aufklärungsfehler:

  • Aufklärung/Beratung durch nichtärztliches Personal („Haarberater u.ä.);
  • fehlende mündliche Aufklärung durch den Arzt;
  • Verschweigen oder rechtlich nicht ausreichende Aufklärung von Risiken und Folgen des Eingriffs durch den Arzt;
  • Verschweigen oder rechtlich nicht ausreichende Aufklärung über Behandlungsalternativen durch den Arzt;
  • verspätete Aufklärung (Aufklärung am OP-Tag).

Die vorstehenden Ausführungen sind dabei nur abstrakt und geben einen kurzen Überblick im Allgemeinen.

Sie können nicht die auf Ihren jeweils konkreten Fall zugeschnittene Beratung durch einen spezialisierten Anwalt und die notwendige außergerichtliche und prozessuale Taktik für Ihren konkreten Fall zur Rechtsverfolgung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche ersetzen.

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Experte und Anwalt


Rechtsanwalt Christoph Bomke


Christoph Bomke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht.

Dabei ist Herr Bomke insbesondere auf die rechtlichen Aspekte einer Haartransplantation spezialisiert und hat dahingehend in den vergangenen Jahren über Tausend Mandanten beraten und auch vertreten, die Geschädigte einer Haartransplantation sind.

Weiterhin bekannt für seine Expertise ist Herr Bomke aus den Medien und als Mitautor des Fachbuches „Minimalinvasive Haartransplantation“ (Springer Verlag, 2015).

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Sehen Sie hier Beiträge aus den Medien rund um das Thema Schadensfälle bei Haartransplantationen mit Herrn Rechtsanwalt Bomke als Experten und Anwalt von Betroffenen


TV-Beiträge „Haartransplantation - OP mit Risiko“ bei SAT 1 (Ausstrahlungsdatum: 20.11.2019), „Verpfuschte Transplantation: Frau verliert Tausende von Haaren“ bei RTL (Ausstrahlungsdatum: 15.05.2020), „Pfusch und Betrug: Das Geschäft mit schönen Haaren“ bei MDR (Ausstrahlungsdatum 27.06.2022) und „Haartransplantationen: Welche Gefahren lauern?“ bei ProSieben (Ausstrahlungsdatum: 14.09.2022)

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